Auf der Fahrt zu einer Hochzeit wurde der wunderschön restaurierte 1962 Porsche 356B Twin Grille eines Kunden von einem wendenden LKW angefahren. Zum Glück wurde niemand verletzt, doch der Schaden war beträchtlich.
Wir brachten den Kunden und seine Frau zur Hochzeit und das Auto zu der Werkstatt, deren Dienste der Kunde immer schon in Anspruch nahm und der er vertraute. Die Reparaturkosten beliefen sich auf knapp CHF 70'000.
Die meisten Versicherer hätten darauf bestanden, das Auto als Totalschaden abzuschreiben. Wir hingegen schlugen eine Zahlung des vereinbarten Werts von CHF 100'000 vor. Da das Auto einen sentimentalen Wert für den Kunden hatte, entschied er sich für eine Reparatur des Fahrzeugs, die wir sofort genehmigten.
Aufgrund der Summe des Schadensfalls stuften wir ihn als Totalschaden ein, sodass kein Selbstbehalt anfiel. Wir bestanden darauf, dass für die Reparatur soweit möglich Ersatzteile des Originalherstellers verwendet wurden, einschliesslich originale Karosserieteile.
Der Besitzer bekam sein Auto repariert und in perfektem Zustand zurück, als hätte dieser Unfall nie stattgefunden.