Fokus

Firmeneigene Vorsorgeeinrichtungen

Stiftungsräte von Vorsorgeeinrichtungen sind verpflichtet, im besten Interesse der Versicherten zu handeln. Hierfür müssen sie zahlreiche Entscheidungen im Rahmen der Verwaltung und des Betriebs der Vorsorgeeinrichtung treffen, zum Beispiel hinsichtlich Kapitalanlagen und Leistungen. Damit sie für jene getroffenen Entscheidungen im Zweifelsfall nicht persönlich in Haftung genommen werden, bietet die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Vorsorgeeinrichtungen einen umfassenden Schutz. 

Sammelstiftungen

Im heutigen rasant verändernden rechtlichen Umfeld können die Verantwortlichkeiten von Pensionskassenverwaltern zu einer grossen Herausforderung werden. Umso wichtiger gestaltet sich ein massgeschneiderten Deckungsschutz, um den speziellen Anforderungen von Sammelstiftungen gerecht zu werden.

WEITERE SERVICES

Chubb Easy Solutions

Die Online-Lösung für Geschäftspartner:innen, um D&O-Versicherungen direkt online abzuschliessen und zu verwalten.

FAQs

Nein, für die Organe/Stiftungsräte besteht kein Selbstbehalt.

Es sind Personalvorsorgeeinrichtung sowie die Organe/Stiftungsräte versichert.

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