August 2022. Globale Erwärmung, extreme Wetterereignisse, Klimawandel – das sind Schlagworte, die die Medien, Politik und Wirtschaft, eigentlich die gesamte Bevölkerung, inzwischen sehr häufig beschäftigen. Und vor allem zunehmend Anlass zur Sorge bereiten.
Warum das so ist, wird allein mit einem Blick auf die letzten Jahre klar: extreme Hitzewellen und Trockenperioden, zerstörerische Stürme, historische Waldbrände und katastrophale Überschwemmungen weltweit. Es ist ein globales Problem, es betrifft jeden. Man denke nur an die Hagelstürme und an den verregneten Sommer vom letzten Jahr, mit randvollen Seen und Flüssen. Oder an die unübliche Hitzeperiode vor zwei Wochen, mit neuen Rekordwerten für den Monat Juni.
Welcher Schutz bei Umweltrisiken möglich ist und warum eine klassische Haftpflichtversicherung hierbei nicht ausreicht, dazu stehen Marijana Czembor-Maric, Environmental Manager, Central Region bei Chubb, und Sabrina Thaler Minke, Support Underwriting Environmental Risks, Rede und Antwort.
Seit Messbeginn, dem Jahr 1984, hat sich die bodennahe Atmosphäre um rund 2.1° C erwärmt. In der Schweiz gab es seit rund 30 Jahren kein Jahr, in welchem es kühler war als der Durchschnittstemperaturwert im Zeitraum von 1961-1990. Neben der Temperatur wird auch das Umweltrisiko z. B. Hitzewellen, Hochwasser etc. gemessen. Zunehmend werden irreversible Verluste in Land-, Süsswasser-, Küsten- und Meerökosystemen verursacht.
Die Schadensumme, welche durch elementare Naturkräfte zu rechnen ist, wird in erster Linie durch einzelne grosse Ereignisse geprägt. Die Starkniederschläge werden mit dem Klimawandel intensiver und häufiger. Im Siedlungsgebiet, deren Flächen vielerorts versiegelt sind, steigt das Überschwemmungsrisiko durch Oberflächenabfluss nach Starkregen. Ein denkbares Schadenszenario wäre, dass aufgrund von Überschwemmungen der Strom ausfällt und dadurch z. B. eine Kühlung versagt und es infolgedessen zu einer Explosion kommt. Sofern von diesem Ereignis ein Betrieb betroffen wird, welcher schädigende Stoffe lagert oder diese in der Produktion verwendet, kann dies zu verheerenden Kontaminationen des Erdreichs und Grundwassers führen. In der Schweiz würde im vorerwähnten Fall die Gefährdungshaftung nach Umweltschutzgesetz (USG) als Anspruchsgrundlage in Frage kommen.
Die auferlegten Sanierungskosten und die gesetzliche Haftpflicht sind über die Umweltversicherung gedeckt. Allmählichkeitsschäden, Schäden aus dem Normalbetrieb und das Entwicklungsrisiko sind in der Regel von Grund auf versichert. Weiter hervorzuheben ist die Deckung von Schäden auf Grundstücken des Versicherungsnehmers („Bodenkasko“). Zur Anwendung kommen sämtliche geltenden Umweltgesetze weltweit und sie werden nicht etwa begrenzt auf die CH und/oder den EU-Raum.
Ja, es handelt sich dabei um eine stark limitierte Deckung, denn neben den Allmählichkeitsschäden sieht der Haftpflichtversicherer ebenfalls keine Deckung für die Sanierungskosten und/oder Kosten aus Umweltschäden auf dem eigenen Grundstück vor. In der Regel ist bei einem Ausfliessen, Entweichen, Freisetzen eines Schadstoffes zuerst der eigene Boden betroffen. Ca. 70 % der Schäden, welche die Chubb in Europa in den letzten rund 15 Jahren innerhalb der Abteilung der Umweltversicherungen bearbeitet hat, betreffen den eigenen Boden des Versicherten. Schäden im Zusammenhang mit speziellen Stoffen wie z.B. CKW, FKW, FCKW, Urea-Formaldehyd, Pestizide, POP etc. sind üblicherweise über die Betriebshaftpflicht-versicherung ausgeschlossen, wohingegen die Umweltversicherung eine solche Ausschlussliste in der Regel nicht vorsieht. Um damit nur die wesentlichen Unterscheidungsmerkmale zu nennen.
Die Schweiz ist vom Klimawandel besonders betroffen: Die Durchschnittstemperatur in der Schweiz hat sich gut doppelt so viel wie im weltweiten Durchschnitt erhöht (2.1° C). Der Klimawandel zeigt sich besonders in der fragilen Gletscherlandschaft der Alpen. Seit über 100 Jahren ziehen sich die schweizerischen Gletscher zurück.
Es handelt sich hierbei um eine weitgehende Deckungsvariante, welche Versicherungsschutz für Eigen-, Fremd- und Betriebsunterbrechungsschäden aufgrund von Kontaminationen bietet. Für eine vollumfängliche Umweltversicherung mit weitgehendem Versicherungsschutz für die öffentlich-rechtlichen Kostenauflagen. Die Eigenschadenkomponente stellt dabei einen wesentlichen Teil des gesamten Produktes dar, insofern ist es analog der Sachversicherung wichtig, im Schadenfall mit Unterstützung eines Umweltexperten schnell und akkurat zu handeln. Insbesondere bei Schäden im Ausland kann sich die Hilfestellung aufgrund des breiten Netzwerks eines international tätigen Versicherers als wichtig erweisen.
Weitere Informationen zur Risikominderung in Ihrem Unternehmen finden Sie auf unserer Seite zu Risk Engineering im Sach- und Haftpflichtbereich >
Quellen:
https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/naturgefahren.html
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