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Diskriminierung / Belästigung am Arbeitsplatz
 

 

 

Antrag für EPL

Schadenersatzansprüche von Arbeitnehmern gegenüber Managern des Arbeitgebers und dem Unternehmen selbst haben in den neunziger Jahren insbesondere in den USA, aber auch in anderen Ländern mit einem Common Law Rechtssystem (wie beispielsweise Grossbritannien, Kanada und Australien) eine explosionsartige Zunahme erfahren.

Vor allem Unternehmen mit Tochtergesellschaften oder Niederlassungen in den USA sollten auf eine Employment Practices Liability (EPL) Versicherung nicht verzichten.

In den USA handelt es sich oft um folgende, von Arbeitnehmern beziehungsweise von für Arbeitnehmerfragen zuständigen Regierungsbehörden geltend gemachte Schadenersatzansprüche, denen jeder dort tätige Arbeitgeber potentiell ausgesetzt ist:

  • Rechtswidrige Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Wrongful Discharge)
  • Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz (Sexual Harassment)
  • Diskriminierung am Arbeitsplatz basierend auf Rasse, Religion, Geschlecht, Herkunft, Alter, Behinderung, Familienstand etc. (Discrimination) 
  • Rechtswidrig unterlassene Einstellung oder Beförderung (Wrongful Failure to Employ or to Promote) sowie rechtswidrige Verhinderung einer Karrieremöglichkeit (Wrongful Deprivation of a Career Opportunity)
  • Diffamierung (Defamation) und rechtswidrig zugefügtes seelisches Leid (Wrongful Infliction of Emotional Distress)

Chubb ist einer der weltweit führenden Anbieter von EPL-Versicherungen. Das Know-how und die Erfahrung von Chubb in dieser komplexen Versicherungssparte zeigen sich auch in der professionellen Schadenbearbeitung, die weltweit durch Experten vor Ort garantiert wird. Ein spezieller EPL-Schadenverhütungsservice in den USA rundet das EPL-Paket ab.

Vorteile des Chubb Konzepts sind:

  • Umfassender Versicherungsschutz für Unternehmen und natürliche Personen
  • Versicherungsschutz bei Ansprüchen von natürlichen Personen sowie administrativen Behörden (z.B. Equal Employment Opportunity Commission, EEOC)
  • Weltweiter Geltungsbereich
  • Versicherung von Entschädigungen mit Strafcharakter (Punitive Damages)
  • Volle Rückwärtsversicherung
  • Kein Vorsatzausschluss