Kombinationsversicherung für Anlagefondsmanagement- und Beteiligungsgesellschaft
Antrag für D&O/E&O Investment Company Asset Protection
Investment Companies, zu deutsch Anlagefondsgesellschaften, legen bei ihnen eingelegtes Geld im eigenen Namen für gemeinschaftliche
Rechnung der Anteilsinhaber nach dem Grundsatz der Risikomischung an. Sie tun dies gesondert vom eigenen Vermögen. Die sich
hieraus ergebenden Rechte werden in Anteilsscheinen verbrieft. Anlagefondsgesellschaften müssen dabei Anleger schützende Vorschriften
einhalten.
Zu unterscheiden ist zwischen den klassischen Organhaftungsrisiken der Manager der Anlagefondsgesellschaft einerseits und
den Vermögensschadenhaftpflichtrisiken aus dem operativen Geschäft der Anlagefondsgesellschaft andererseits (E&O).
Bezüglich der E&O ergeben sich weitergehende Risiken durch Schadensersatzansprüche Dritter, die sich gegen die Anlagefondsgesellschaft
und ihre Mitarbeiter richten.
Beispiele:
- Prospekthaftungsrisiken
- Fehlerhafte Berechnung der Gebühren, Ausschüttungen, Steuern etc.
- Verletzung der gesetzlichen Vorschriften bezüglich Anlagegrenzen/Risikomix
- Verletzung der vertraglichen Anlagerichtlinien
- Verletzung der Pflicht zur getrennten Verwahrung des Sondervermögens
- Verstoss gegen Insidergesetze
- Verletzung der Kreditvergabe- und Verpfändungsvorschriften
- Verstösse gegen aufsichtsrechtliche Vorgaben
Die Chubb-Versicherungslösung:
Mit ICAP - Investment Company Asset Protection hat Chubb als einer der wenigen Versicherer im Markt ein speziell für Anlagefondsgesellschaften
konzipiertes Vermögensschadenhaftpflichtprodukt entwickelt. In den USA gehört Chubb zu den führenden Anbietern in diesem Segment.
ICAP kombiniert die D&O mit einer weitgehenden E&O.
Vorteile des Chubb-Konzepts:
- Kombination D&O und E&O in einem Bedingungswerk
- Sämtliche Vorteile der Chubb D&O
- Schlanker Ausschlusskatalog für E&O
- Weitgehende Absicherung der Risiken aus der operativen Investmentfonds-Tätigkeit
- Klar umrissener Deckungsschutz durch Definitionsteil
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Deckung für Tochterunternehmen
- Grosszügige Nachmeldefrist
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