Welcome to Chubb Insurance Company of Europe Switzerland
 
  
  
Switzerland
 
Chubb Home Business Insurance Personal Insurance uber Chubb Broschüren Schaden Melden @chubb Login
Angebot - ProdukteDienstleistungenKarriere Multinationale Lösungen
Risk Management Service

Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung für Vorsorgeeinrichtungen (Fiduciary)
 

 

 

Antrag für autonome / teilautonome Vorsorgeeinrichtungen
Antrag für Sammelstiftungen

Die schweizerischen Vorsorgeeinrichtungen sind Verwalter bedeutender Vermögenswerte. Der Umgang mit diesem sozialen Kapital, das im Interesse der Versicherten sorgfältig, effizient und sicher zu verwalten ist, bringt für alle Beteiligten eine hohe Verantwortung mit sich.

Die mit der Verwaltung, Geschäftsführung oder Kontrolle der Vorsorgeeinrichtung betrauten Personen haften mit ihrem gesamten Vermögen für die von ihnen verursachten Schäden.

Als oberstes Organ ist der Stiftungsrat verantwortlich für die Führung der Stiftung und damit für die Verwaltung des Stiftungsvermögens.

Den Stiftungsräten obliegen in dem Zusammenhang umfangreiche Pflichten, wie z.B.:

  • Festlegen der Anlagestrategie
  • Regelmässige Kontrolle des Risikos
  • Erstellen von Pflichtenheften
  • Ständige Überwachung der Anlagen
  • Evtl. Delegation an Sachverständige
  • Bildung von Schwankungsreserven

Dementsprechend umfangreich sind die Haftungsmöglichkeiten gemäss ZGB, OR, BVG, VVG u.a. Dabei ist nicht entscheidend, inwieweit die mit diesen Aufgaben betrauten Personen im Reglement als Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Kontrollorgane bezeichnet werden, sondern, dass ihnen tatsächlich diese Befugnisse zustehen und dass sie diese auch tatsächlich ausüben.

Organe der Vorsorgeeinrichtungen befinden sich in einem Dilemma zwischen volatilen Kapitalmärkten, versicherungstechnischen Unwägbarkeiten und gestiegenen Ansprüchen der Versicherten. Sie sehen sich einer verschärften Haftung ausgesetzt und bekunden deshalb ein erhöhtes Bedürfnis, sich angemessen abzusichern.

Die Vorteile des Chubb Konzepts:

Das Deckungskonzept unserer kombinierten Vermögensschaden-Versicherung ist umfassend und auf die individuellen Bedürfnisse von Vorsorgeeinrichtungen und deren Organe abgestimmt. Es besteht aus einem Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherungsteil, der die Organ- und Berufshaftpflicht abdeckt, und einer optionalen Vertrauensschaden-Versicherungskomponente.

Unsere Versicherungslösung bietet u.a.:

  • Umfassenden Schutz des Privat- und ggf. Stiftungsvermögens
  • Schutz für alle ehemaligen, gegenwärtigen und zukünftigen Organmitglieder (Mitglieder des strategischen Organs, der Geschäftsführung, des Verwaltungs- und Anlageausschusses) sowie Kassenverwalter und sonstige Arbeitnehmer der Vorsorgeeinrichtungen
  • Versicherung von Ansprüchen, die während der Vertragslaufzeit erhoben werden, unabhängig davon, wann das Fehlverhalten erfolgte
  • Übernahme der gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten (Abwehr) sowie die Zahlung begründeter Schadenersatzansprüche
  • Vorläufigen Versicherungsschutz bei Vorsatzvorwurf bis zur gerichtlichen Feststellung
  • Auf Wunsch Mitversicherung von Vertrauensschäden

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Broschüre