Financial Institutions

Chubb hat im Bereich der Finanzdienstleister eine besondere Expertise und gehört zu den Marktführern in Deutschland

Chubb bietet Banken, Versicherungen, Venture Capital Gesellschaften, Kapitalanlagegesellschaften, Vermögensverwaltern und anderen Financial Institutions durch ein spezialisiertes Team branchenspezifische und individuelle Versicherungslösungen an.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zum Produktangebot der Chubb für Financial Institutions:

D&O - Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung für Manager

Eine Vielzahl gesetzlicher Vorgaben (z.B. § 93 AktG, § 43 GmbHG) stellt hohe Pflichtanforderungen an die Sorgfalt der Unternehmensleitung. Die Generalverantwortung und die Allzuständigkeit des Managements hinsichtlich der Organisation und der Überwachung eines Unternehmens kann sehr schnell zum Vorwurf eines Pflichtverstoßes mit der Folge der persönlichen Haftung führen. Dies betrifft nicht nur die Geschäftsleitung, sondern auch die Mitglieder der jeweiligen Aufsichtsgremien (Aufsichts-, Verwaltungs- und Beiräte). Zu berücksichtigen sind dabei die erschwerend hinzukommenden Prinzipien der gesamtschuldnerischen Haftung sowie der Beweislastumkehr.

Manager müssen sich im Zeitalter der Globalisierung zunehmend komplexeren Aufgaben und Herausforderungen stellen. Immer häufiger müssen weitreichende Entscheidungen unter größerem Zeitdruck getroffen werden. Die Ergebnisse dieser Entscheidungen werden zunehmend kritisch wahrgenommen und bewertet. Die wachsende Globalisierung der Wirtschaft führt zur Konfrontation mit ausländischen Rechtsvorschriften mit oftmals schärferem Haftungsrecht als in Deutschland (dies gilt insbesondere für den anglo-amerikanischen Rechtsraum). Zunehmende Unternehmenskonzentration durch Akquisitionen oder Fusionen erhöht das Haftungsrisiko. Zu denken ist auch an eine Kapitalbeschaffung an ausländischen Börsen, wo sich das Management den strengen Offenlegungsvorschriften beispielsweise der amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde und den - den Kläger begünstigenden - Besonderheiten des amerikanischen Klagesystems (class action, derivative suits etc.) gegenübersieht.

Der verschärfte Wettbewerb führt dazu, dass bestehende Ansprüche immer häufiger auch tatsächlich durchgesetzt werden. Der Standort Deutschland soll für ausländische Kapitalanleger attraktiver werden, weshalb auch das Manager-Haftungsrecht internationalen Standards angenähert wird.

Zudem erhöhen die verschärfte Gesetzgebung (AktG, KonTraG - Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich) und Rechtsprechung ("ARAG"-Fall) die Erfolgsaussichten für potentielle Kläger. Der Shareholder-Value -Ansatz führt dazu, dass Aktionäre eine höhere Rendite auf das eingesetzte Kapital erwarten. Aber auch andere Faktoren, wie zum Beispiel verschärfte Wettbewerbsvorschriften, strengere fiskalische Bestimmungen, zunehmende Publizitätspflichten (EU-Vorschriften) sind in diesem Zusammenhang zu nennen. Die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung für Manager (D&O - Directors & Officers) dient dem Schutz des insoweit gefährdeten Privatvermögens.

Die Chubb-Versicherungslösung:

Das Deckungskonzept der Chubb D&O-Versicherung AVB OLA FI nebst besonderer Bedingungen ist auf die individuellen Bedürfnisse der Manager und Financial Institutions abgestimmt und bietet:
  • Umfassenden Schutz für Privat- und Firmenvermögen durch hohe Kapazitäten
  • Schutz für alle ehemaligen, gegenwärtigen und zukünftigen Organe (Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichts-, Verwaltungs- und Beiratsmitglieder)
  • Deckung für Ansprüche die während der Vertragslaufzeit erhoben werden, unabhängig davon, wann die Pflichtverletzung erfolgte
  • Übernahme der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten (Abwehr) sowie die Zahlung begründeter Schadenersatzansprüche
  • Vorläufigen Versicherungsschutz bei Vorsatzvorwurf bis zur gerichtlichen Feststellung
  • Firmenhaftungsversicherung (bei wirksamer Haftungsfreistellung durch die Versicherungsnehmerin)

Vorteile des Chubb-Konzepts:

  • "Fehlverhalten" i.V.m. "Schadenersatzanspruch" statt "gesetzliche Haftpflichtbestimmungen"
  • Umfassende Innen- und Außenverhältnisdeckung
  • Zeitlich unbegrenzte Rückwärtsversicherung
  • Automatische Mitversicherung sämtlicher Tochterunternehmen
  • Versicherungsfall bereits bei Anzeige von Umständen
  • Schlanker Ausschlusskatalog (z.B. keine Ausschlüsse "Umwelt", "Versicherungen")
  • Rechtssicherheit durch ausführlichen Definitionsteil
  • Möglichkeit zur Mitversicherung von Mandaten in externen Unternehmen (sog. Outside Directors)
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Keine Selbstbehalte (außer U.S.A.)
  • Kombinationsmöglichkeiten mit Strafrechtsschutz-Versicherung
  • Freie Anwaltswahl
  • Eigenschadenabzug erst ab 15% Gesellschaftsanteil
  • Bei Doppelversicherung: Exzedent über bereits erfolgte Zahlung, u.v.m.

Für die U.S.A. haben wir besondere Konzepte.

Versicherte Personen:

  • Alle ehemaligen, gegenwärtigen und zukünftigen Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichts-, Verwaltungs- und Beiratsmitglieder (sofern Kontrollfunktion)
  • Leitende Angestellte

Versicherte Unternehmen:

  • Versicherungsnehmerin und Tochterunternehmen
  • Vorsorgeregelung für neu gegründete oder übernommene Unternehmen

MSRS - Manager-Strafrechtsschutz-Versicherung

Die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass Manager bzw. andere Unternehmensmitarbeiter nicht selten neben der zivilrechtlichen Haftung auch eine strafrechtliche Verfolgung hinnehmen müssen. In der Folge von Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren kommt es häufig zu erheblichen Kostenbelastungen für die betroffenen Personen. Im Einzelnen stellt sich das Risiko wie folgt dar:
  • Persönliche Verantwortlichkeit der Geschäftsleitungsmitglieder sowie sämtlicher Betriebsangehöriger
  • Langwierige Verfahren mit hohen Kostenbelastungen und Reputationsverlust für die Beteiligten und deren Unternehmen
  • Unwissenheit bezüglich einer Strafnorm schützt nicht vor Strafe
  • Bloßer Anfangsverdacht bereits als Auslöser strafrechtlicher Ermittlungen

Hinzu kommt eine im Folgenden dargestellte Entwicklung strafrechtlicher Verantwortlichkeit, die eine klare Risikoerhöhung bedeutet:

  • Erhöhte Verfolgungsintensität durch Bildung von Sonderdezernaten bei den Staatsanwaltschaften, insbesondere im Bereich der Beihilfe zur Steuerhinterziehung
  • Ausweitung der Strafbarkeit im Rahmen der Gesetzgebung (z.B. Umweltstrafrecht, StGB / Sonderdeliktstrafrecht wie WpHG, UWG und andere Nebengesetze) und Rechtsprechung ("Lederspray-Urteil" und "Holzschutzmittel-Urteil")
  • Grundsätze der Gesamtverantwortung und des Organisationsverschulden bewirken Vervielfachung des strafrechtlichen Verfolgungsrisikos

Die Chubb-Versicherungslösung:

Das Chubb-Deckungskonzept "Manager-Strafrechtsschutz-Versicherung MSRS" ist auf die individuellen Bedürfnisse der Geschäftsleitungsmitglieder und Betriebsangehörigen sowie deren Unternehmen abgestimmt.

Vorteile des Chubb-Konzepts:

  • Umfassender Schutz des Privatvermögens durch hohe Kapazitäten
  • Übernahme der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten (Angemessenheit) ohne Sublimit für einzelne Kostenpositionen
  • Zahlung einer zinslosen Kaution
  • Deckung für Ermittlungsverfahren, die während der Vertragslaufzeit eingeleitet werden, unabhängig vom Zeitpunkt des Fehlverhaltens
  • Pauschaler Einschluss aller Tochterunternehmen
  • Vorläufiger Versicherungsschutz bei Vorsatzvorwurf bis zur gerichtlichen Feststellung
  • 3 Jahre Nachhaftung bei fehlender Anschlussversicherung
  • Weltweite Deckung
  • Rechtssicherheit durch ausführlichen Definitionsteil
  • Keine Zurechnung individueller Kenntnisse / Tatsachen
  • Exzedent zu anderen Versicherungen

Versicherte Personen:

  • ehemalige, gegenwärtige und zukünftige Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichts-, Verwaltungs- und Beiratsmitglieder und leitende Angestellte
  • sämtliche Mitarbeiter

Versicherte Unternehmen: (im Rahmen der Firmenstellungnahme)

  • Versicherungsnehmerin und deren Tochterunternehmen
  • Versicherungsschutz auch für neu gegründete oder übernommene Unternehmen und deren Mitarbeiter

VSV - Vertrauensschaden-Versicherung

Weltweit verlieren Banken und andere Financial Institutions jährlich enorme Geldbeträge aufgrund von Wirtschaftskriminalität. Unter dem Begriff "Wirtschaftskriminalität" sollen hier inner- und außerhalb des Unternehmens begangene Straftaten wie arglistige Täuschung, Fälschung, Betrug, Untreue oder Unterschlagung sowie die daraus resultierenden wirtschaftlichen Folgen zusammengefasst werden. Als Täter kommen dabei die eigenen Mitarbeiter und externe Dritte in Frage. Bei Banken konzentrieren sich die typischen Schadenszenarien i.d.R. auf die Bereiche:
  • Kreditvergabe
  • Eigen- und Fremdhandel (u.a. Spekulationsgeschäfte)
  • Vermögensverwaltung
  • Sonstige Bankgeschäfte
  • Computermissbrauch durch Mitarbeiter

Aus der Tagespresse lassen sich regelmäßig Fälle entnehmen, bei denen Banken und andere Financial Institutions insbesondere durch die eigenen Mitarbeiter in Bereicherungsabsicht Vermögensschäden zugefügt wurden. Auch die polizeiliche Kriminalstatistik belegt einen anwachsenden Trend im Bereich der Wirtschaftskriminalität. Gleiches gilt für die KPMG Studie "Untersuchung zur Wirtschaftskriminalität". Laut dieser Studie wurden 61% der befragten Unternehmen in den vergangenen fünf Jahren Opfer wirtschaftskrimineller Handlungen. Auf Wunsch stellen wir Ihnen hierzu ergänzendes Informationsmaterial zur Verfügung.

Die Chubb-Versicherungslösung:

Chubb bietet mit den "Allgemeine Bedingungen Crime für Banken ABCB" eine effektive Versicherungslösung zur Absicherung gegen Mitarbeiterkriminalität sowie diverse bankenspezifische Risiken, welche durch Dritte verursacht werden. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Schäden am Vermögen der Versicherungsnehmerin, die u.a. durch folgende Risiken entstehen:
  • Betrug, Untreue, Diebstahl, Unterschlagung, Urkundenfälschung durch eigene Mitarbeiter
  • Computermissbrauch durch eigene Mitarbeiter
  • Annahme von Falschgeld
  • Ankauf von gefälschten oder gestohlenen Wertpapieren
  • Vermögensverfügungen auf Basis gefälschter schriftlicher Anweisungen

Vorteile des Chubb-Konzepts:

  • Die Deckung geht mit der Einbeziehung von Drittrisiken über die klassische Absicherung der reinen Mitarbeiterkriminalität hinaus
  • Umfassende Definition des versicherten Personenkreises (sog. >>Vertrauenspersonen<<)
  • Weltweites Deckungskonzept
  • >>Entdeckungsprinzip<<, d.h. eine unbegrenzte Rückwärtsversicherung ist möglich

CyberSecurity by ChubbSM for Financial Institutions

Durch den starken Anstieg der Aktivitäten im Bereich E-Commerce bietet dieser Bereich weitere Anknüpfungspunkte für wirtschaftskriminelle Handlungen. Es ist heute möglich, dass Unternehmen überall und jederzeit Schäden erleiden, ohne dass der Täter seinen Fuß auf das Unternehmensgelände setzen muss. Jeder hat die Möglichkeit, sich per Internet Zugang zu den Netzwerken der Unternehmen zu verschaffen und so Unternehmensdaten vom anderen Ende der Welt zu stehlen. Folgende Risiken können auftreten:
  • Hacker/Cracker-Angriff (z.B. Denial of Servive-Attacke, Cyber-Diebstahl)
  • Veränderung/Zerstörung von Firmendaten
  • Kopieren/Zerstörung von Firmendaten
  • Beenden/Außerkraftsetzen des Systems mit der Folge der Betriebsunterbrechung
  • Erpressung evtl. durch 'Hacker', erhaltene geheime Daten öffentlich zu machen

Die neuen Risiken in Verbindung mit dem Vertrauen auf elektronische Systeme zur Geschäftsabwicklung, Datenaustausch und Kommunikation erhöht die Verwundbarkeit für solche Schäden. Dies trifft insbesondere auf Banken, Versicherungen und andere Finanzdienstleister zu, die häufig Nutzer dieser Technologie und die Schnittstelle bei der Abwicklung von Aktivitäten im E-Commerce Bereich sind.

Die Chubb-Versicherungslösung:

Chubb bietet mit CyberSecurity by ChubbSM for Financial Institutions eine innovative Versicherungslösung zur Absicherung von IT- Risiken. In einer einzigen Police besteht die Absicherung gegen Mitarbeiterkriminalität und Schädigung durch Dritte. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Schäden am Vermögen der Versicherungsnehmerin.

Vorteile des Chubb Konzepts:

  • Die Deckung gewährt Versicherungsschutz für kriminelle IT-Aktivitäten von Mitarbeitern und Dritten und geht dabei über die klassische Vertrauens- und Daten- bzw. Computermissbrauchversicherung hinaus
  • Versicherungsschutz für diverse Formen des Cyber-Diebstahls (z.B. Übertragung von Vermögenswerten in Folge einer von Dritten gefälschten elektronischen Anweisung)
  • Versicherungsschutz bei Zweckentfremdung von Kundendaten
  • Gewährung von Abwehrkosten sowie die Befriedigung begründeter Schadenersatzansprüche bei einer Inanspruchnahme seitens Dritter in Folge der Zweckentfremdung von vertraulichen Kundendaten
  • Volle Betriebsunterbrechungsdeckung, welche den entgangenen Gewinn und die Mehrkosten infolge einer Cyber-Attacke abdeckt
  • Versicherungsschutz für Schäden am Vermögen von Geschäftspartnern, wenn diese gutgläubig gefälschte elektronische Anweisungen der Versicherungsnehmerin umsetzen
  • Absicherung gegen Hacker-Vandalismus
  • Versicherung gegen Cyber-Erpressung
  • Abdeckung von Telefon-Banking-Aktivitäten
  • Schadenfeststellungskosten durch Sachverständige und Gutachter
  • Möglichkeit zur Mitversicherung von Schäden durch gefälschte elektronische Signaturen in den U.S.A.
  • Weltweite Deckung
  • Internationale Erfahrung

E&O - Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung für Banken

E&O, d.h. Errors & Omissions, ist gleichbedeutend mit der Vermögensschadenhaftpflicht - Versicherung, eine Art Berufshaftpflichtversicherung für Banken, ihre Organe und Mitarbeiter. Die Risiken sind überaus vielschichtig und hängen von dem jeweiligen Tätigkeitsfeld der versicherten Institute ab. Nach dem in Deutschland herrschenden Universalbankenprinzip betreiben die Banken regelmäßig ein breitgefächertes Geschäft, welches von Einlagengeschäften bis hin zu komplizierten M&A-Beratungen reicht. Exemplarisch sollen die folgenden Risikobereiche aufgezeigt werden:
  • Fehlerhafte Anlageberatung (z.B. sog. "Bond-Urteil", §§31 ff.WpHG)
  • Beraterhaftung im Bereich Mergers & Acquisitions
  • Beraterhaftung im Bereich derivativer Finanzinstrumente
  • Prospekthaftung nach BörsG, WertpapierverkaufsprospektG, KAGG
  • Verletzung des Bankgeheimnisses
  • Falschauskunft über die Bonität eines Kunden
  • Falschausführung eines Überweisungsauftrages
  • Kündigung von Krediten zur Unzeit
  • Insolvenzverschleppung durch die Bank
  • Verletzung von Kontrollpflichten durch die Depotbank

Die Chubb-Versicherungslösung:

Chubb bietet mit den Bedingungen zur Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung von Banken eine umfassende Lösung zur Absicherung von Vermögensschadenrisiken, die aus der spezifischen Tätigkeit einer Bank erwachsen. Es erfolgt jeweils eine Anpassung an die individuellen Bedürfnisse des versicherten Instituts. Dabei konzentriert sich die Chubb-Deckung auf Drittschäden, d.h. auf Ansprüche von Dienstleistungsempfängern der Bank.

Neben der E&O für Banken kann Chubb für sämtliche sonstige Financial Institutions Vermögensschadenhaftpflicht-Konzepte anbieten.

Vorteile des Chubb-Konzepts:

  • Weite Definition der versicherten Tätigkeit
  • Schlanker Ausschlusskatalog
  • Es kann Versicherungsschutz für die Versicherungsnehmerin und sämtliche Tochterunternehmen vereinbart werden. Es besteht automatischer Versicherungsschutz für alle Organe und sonstige Mitarbeiter.
  • Deckung weltweit unter besonderer Berücksichtigung der U.S.A.
  • Unbegrenzte Rückwärtsversicherung
  • Internationale Erfahrung und exzellenter Schadenservice

EPLI - Employment Practices Liability Insurance

Schadenersatzansprüche von Arbeitnehmern gegen die Manager des Arbeitgebers und das Unternehmen selbst haben in den neunziger Jahren, insbesondere in den U.S.A., aber auch in anderen Ländern mit einem Common Law Rechtssystem (wie z.B. Großbritannien, Kanada und Australien), eine explosionsartige Zunahme erfahren. Soweit Unternehmen Tochtergesellschaften in den U.S.A. haben, sollte auf eine Employment Practices Liability (EPL) Versicherung nicht verzichtet werden. In den U.S.A. handelt es sich z.B. um folgende, von Arbeitnehmern bzw. von für Arbeitnehmerfragen zuständigen Regierungsbehörden, geltend gemachte Schadenersatzansprüche, denen jeder dort tätige Arbeitgeber potentiell ausgesetzt ist:
  • Rechtswidrige Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Wrongful Discharge)
  • Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz (Sexual Harassment)
  • Diskriminierung am Arbeitsplatz basierend auf Rasse, Religion, Geschlecht, nationalem Hintergrund, Alter, Behinderung, Familienstand etc. (Discrimination)
  • Rechtswidrig unterlassene Einstellung oder Beförderung (Wrongful Failure to Employ or Promote) sowie rechtswidrige Verhinderung einer Karrieremöglichkeit (Wrongful Deprivation of a Career Opportunity)
  • Diffamierung (Defamation) und rechtswidrig zugefügtes seelisches Leid (Wrongful Infliction of Emotional Distress)

Das US-Rechtssystem - geprägt durch Contingency Fees (Honorarvereinbarungen der Rechtsanwälte auf Erfolgsbasis), Pre-Trial Discovery (Vorprozessuale Beweisverfahren mit erweiterter Beweisausforschung), Jury Trials (Juryprozesse) sowie Punitive Damages (Schadenzahlungen mit Strafcharakter) - sorgt weiterhin für astronomische und unberechenbare Rechtskosten und Schadenzahlungen der beklagten Unternehmen.

Im EPL-Bereich ist gerade in den U.S.A. in den neunziger Jahren aufgrund publikumswirksamer, öffentlich diskutierter Anschuldigungen (z.B. Clarence Thomas vor dem US-Senat Rechtsausschuss) und neuer Gesetzgebung (z.B. Civil Rights Act of 1991) ein dramatischer Anstieg in der Anzahl der Klagen zu verzeichnen. Schadenzahlungen bzw. Vergleiche in Millionenhöhe sind keine Ausnahme.

So stehen insbesondere ausländische Unternehmen, die sich nicht der Besonderheiten der US-amerikanischen Arbeitnehmerpolitik bewusst sind, in einem erhöhten Risiko, für Fehlverhalten, das als solches von den Arbeitgebern oftmals gar nicht erkannt wird, in Anspruch genommen zu werden. Vor diesem Hintergrund sind sowohl Kleinbüros als auch große Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen in den U.S.A. gleichermaßen betroffen.

Die Chubb-Versicherungslösung:

Chubb ist einer der weltweit führenden Anbieter der EPL-Versicherungen. Das Know-how und die Erfahrung der Chubb in dieser komplexen Versicherungssparte zeigt sich u.a. auch in der professionellen Schadenbearbeitung, die durch Experten weltweit vor Ort garantiert wird. Ein spezieller EPL Schadenverhütungsservice in den U.S.A. rundet das EPL Paket ab.

Vorteile des Chubb-Konzepts:

  • Weitestgehender Versicherungsschutz für natürliche Personen und die Gesellschaft
  • Versicherungsschutz bei Ansprüchen von natürlichen Personen sowie administrativen Behörden (z.B. EEOC)
  • Weltweiter Geltungsbereich
  • Versicherung von Punitive Damages
  • Volle Rückwärtsversicherung
  • Kein Vorsatzausschluss
  • Deckung bei rechtswidrigen Kündigungen aufgrund von Vergeltungsmaßnahmen ("Whistleblower")
  • Duty-to-defend
  • Flexible Selbstbehaltsalternativen
  • Vorgestreckte Abwehrkosten
  • Abwehrkosten bei Ansprüchen aus Vertragsbruch
  • Kurze, übersichtliche Strukturierung mit Definitionsteil

KR&E - Versicherung gegen Entführung und Erpressung

Das Thema ist brisant und war noch nie so aktuell wie heute: Erpressungsversuche in Verbindung mit tatsächlicher oder angedrohter Produktkontamination. Kaum eine Woche vergeht ohne neue Schlagzeile. Aber das Risiko der Erpressung ist nicht nur für die Lebensmittelindustrie von Relevanz. Auch Financial Institutions müssen sich mit diesem Risiko auseinandersetzen. Dies gilt insbesondere für den erpresserischen Geheimnisbruch, bei dem Unternehmen unter Androhung der Veröffentlichung geheimer Kundendaten zu Erpressungsgeldzahlungen genötigt werden sollen.

Einen weiteren Risikobereich stellt die erpresserische Bedrohung durch Computerviren dar. Nicht minder relevant ist das Risiko der Personenentführung. Dies ist insbesondere in Südamerika und einigen Ländern des ehemaligen Ostblocks von Bedeutung.

Die Chubb-Versicherungslösung

Chubb bietet im Rahmen der "Allgemeine Bedingung für Versicherung von Vermögensschäden durch Entführung und Erpressung KR&E" einen weitgehenden Versicherungsschutz für die o.g. Risiken.

Chubb kann dabei auf eine jahrzehntelange Erfahrung sowie auf die beratende Unterstützung der weltweit vertretenen Ackerman Group im Krisenfall (oder auch Prävention und Krisenfallplanung) zurückgreifen.

Das Deckungskonzept KR&E umfasst u.a. die folgenden Komponenten:

  • Lösegeld im Falle einer Personenentführung
  • Erpressungsgeld im Falle einer Personen-, Sach- oder Geheimnisbrucherpressung
  • Verlust des Löse- oder Erpressungsgeldes während der Übergabe
  • Kosten für Berater, Informationen, medizinische, psychologische und/oder rechtliche Betreuung und Beratung, Darlehenszinsen u.v.m. (generell: "sonstige angemessene Aufwendungen"
  • Unfallversicherung (auch bei Terrorismus)
  • Sicherheitspersonal nach Erpressung
  • Politisch bedingte Eilrückführung in das Heimatland

Vorteile des Chubb-Konzepts:

  • Weitgehendes Deckungskonzept mit individuellen Anpassungs- und Erweiterungsmöglichkeiten
  • Weltweiter Versicherungsschutz und Zusammenarbeit mit der Ackerman Group
  • Langjährige Schadenerfahrung und professioneller Schadenservice

Sach-Allgefahren-Versicherung

Viele Bankgebäude und Gebäude sonstiger Financial Institutions sowie deren technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sind heute immer noch nur gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel versichert.

Oft werden wesentliche Gefahren unbewusst nicht versichert, so zum Beispiel:

  • Innere Unruhe, böswillige Beschädigung, Streik oder Aussperrung
  • Fahrzeuganprall, Rauch, Überschallknall
  • Sprinkler Leckage
  • Erdbeben
  • Hochwasser
  • Glasbruch
  • Maschinenbruch der Haustechnik
  • Überspannungsschäden durch Blitz
  • Elektronik
  • Mietverlust durch versicherten Sachschaden
  • Regalzusammensturz

Die Chubb-Versicherungslösung:

Bereits 1989 wurden als einziges Allgefahren-Modell die Allgemeinen Bedingungen zur Allgefahrenversicherung für Industrie und Gewerbe ABAG vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen in Berlin genehmigt. Chubb Sach-Konzepte sehen individuelle, für Financial Institutions maßgeschneiderte Deckungslösungen vor. So ist es möglich, die o.g. Gefahren in nur einem Allgefahrenvertrag abzusichern. Auf Wunsch kann der Deckungsschutz auf resultierende Mehrkosten nach einem Sachschaden ergänzt werden. Unsere Schadenverhütungs-Ingenieure verfügen über ein langjähriges Know-how im Segment Banken. Hier bieten wir Ihnen einen zusätzlichen Risk-Management-Service, der hilfreich ist, um Teilbereichen des >>Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich<< gerecht zu werden.

Unsere Schadenabteilung ist verpflichtet, sich innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Schadenmeldung mit der Versicherungsnehmerin in Verbindung zu setzen und binnen 48 Stunden nach abgeschlossener Regulierung die Entschädigungsleistung zur Verfügung zu stellen.

Vorteile des Chubb-Konzepts:

  • Allgefahren-Deckung, d.h. alle Arten von Sachschäden sind versichert, soweit sie nicht explizit ausgeschlossen werden
  • Schlanker Ausschlusskatalog
  • Hohe Haftungsmaxima
  • Niedrige Selbstbehalte

AMCAP - Asset Management Company Asset Protection

Vermögensverwalter bzw. "Asset Manager" verwalten das Vermögen Ihrer Kunden mit eigenem Ermessensspielraum, der wiederum durch zuvor mit dem Kunden vereinbarte Anlagerichtlinien umrissen und eingegrenzt ist. Um eine anlegegerechte Finanzportfolioverwaltung zu gewährleisten, wird der Kunde im Rahmen der Festlegung der Anlagerichtlinien in der Regel umfassend beraten. Zum Teil bieten Vermögensverwaltungsgesellschaften darüber hinaus weitere Finanzdienstleistungen, wie z.B. Anlageermittlung oder Beratungstätigkeiten an.

Zu unterscheiden ist zwischen den klassischen Organhaftungsrisiken der Manager der Vermögensverwaltungsgesellschaften einerseits und den Vermögensschadenhaftpflichtrisiken aus dem operativen Geschäft der Vermögensverwaltungsgesellschaften andererseits (E&O, d.h. Errors & Omissions).

Die E&O sichert die Vermögensverwaltungsgesellschaften und ihre Mitarbeiter gegen eine Vielzahl von Risiken ab, die aus der Nichtbeachtung zahlreicher Pflichten resultieren können. Haftungsbeispiele:

  • Überschreitung der vertraglich vereinbarten Anlagerichtlinien
  • Verletzung der Pflicht zur Kenntnis des Kunden
  • Verletzung von Aufklärungs- und Beratungspflichten der Vermögensverwalter
  • Verletzung gesetzlicher sowie vertraglicher Informationspflichten vor und während der Vermögensverwaltung
  • Verletzung von Benachrichtigungs-, Auskunfts- und Rechenschaftspflichten
  • Verstoß gegen Insidergesetze
  • Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorgaben

Die Chubb-Versicherungslösung:

Mit "AMCAP - Asset Management Company Asset Protection" hat Chubb als einer der wenigen Versicherer am deutschen Markt ein speziell für Vermögensverwaltungsgesellschaften konzipiertes Vermögensschadenhaftpflichtprodukt entwickelt. In den U.S.A. gehört Chubb zu den führenden Anbietern in diesem Segment. AMCAP kombiniert die D&O mit einer weitgehenden E&O.

Vorteile des Chubb-Konzepts:

  • Kombination D&O und E&O in einem Bedingungswerk
  • Sämtliche Vorteile der Chubb D&O AVB OLA FI
  • Klarer und umfassender E&O-Versicherungsschutz durch Kreditwesengesetz-Definitionen
  • Schlanker Ausschlusskatalog für E&O
  • Weitgehende Absicherung der Risiken aus der operativen Tätigkeit der Finanzportfolioverwaltung, Anlagevermittlung, Abschlussvermittlung sowie Anlageberatung
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Deckung für Tochterunternehmen

FondsCAP - Fonds Company Asset Protection

Ob Schiffe, Immobilien, Windenergieanlagen, Filme oder Flugzeuge. Viele dieser Großobjekte werden durch Fonds finanziert und betrieben. Emissionshäuser initiieren solche Fonds zumeist in Form einer GmbH & Co. KG und werben hierfür Geld von Investoren ein, die sich als Kommanditisten am Zeichnungskapital beteiligen. Der Rest des Geldes wird in der Regel durch Großbanken zur Verfügung gestellt. Um dem Anleger ein umfassendes Bild von dem Anlageobjekt, der Finanzierung sowie den Chancen und Risiken des Objekts zu vermitteln, erstellen die Emissionshäuser Prospekte. Sowohl in der Konzeptionierungsphase als auch während der Laufzeit des Fonds kann es zu haftungsbegründendem Fehlverhalten sowohl seitens des Emissionshauses und der Fonds als auch von deren Organen kommen.

Hierbei gilt es zu unterscheiden zwischen den klassischen Organhaftungsrisiken der Manager der Emissionshäuser und der Fonds einerseits sowie andererseits den Vermögensschadenhaftpflichtrisiken, die sich aus dem operativen Geschäft des Emissionshauses sowie der Fonds ergeben (E&O, d.h. Errors & Omissions).

Die E&O sichert die Emissionshäuser sowie die Fonds und sämtliche ihrer Mitarbeiter und Organe gegen eine Vielzahl von Risiken ab, die aus der Nichtbeachtung zahlreicher Pflichten resultieren können. Haftungsbeispiele:

  • Fehlerhafte Prospekterstellung
  • Fehlerhafte Due Diligence während der Konzeptionierung der Fonds
  • Spezielle Pflichten jeweils bezogen auf die einzelnen Fondstypen (Schiffsfonds, Immobilienfonds , Windenergiefonds, Medienfonds, Leasingfonds etc.)

Die Chubb-Versicherungslösung:

Mit "FondsCAP - Fonds Company Asset Protection" hat Chubb als einer der wenigen Versicherer am deutschen Markt ein speziell für Emissionshäuser und der von ihnen initiierten Fonds konzipiertes Vermögensschadenhaftpflichtprodukt entwickelt. In den U.S.A. gehört Chubb zu den führenden Anbietern in diesem Segment. ICAP kombiniert die D&O mit einer weitgehenden E&O.

Vorteile des Chubb-Konzepts:

  • Kombination D&O und E&O in einem Bedingungswerk
  • Sämtliche Vorteile der Chubb D&O AVB OLA FI
  • Umfassender E&O-Versicherungsschutz unter Einschluss des Emissionshauses sowie der einzelnen Fonds
  • Dreigeteilter Ausschlusskatalog
  • Schlanker Ausschlusskatalog für E&O
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Deckung für Tochterunternehmen

ICAP - Investment Company Asset Protection

Investment Companies, zu deutsch Kapitalanlagegesellschaften, legen bei ihnen eingelegtes Geld im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anteilsinhaber nach dem Grundsatz der Risikomischung an. Sie tun dies gesondert von dem eigenen Vermögen. Die sich hieraus ergebenden Rechte werden in Anteilsscheinen verbrieft. Kapitalanlagegesellschaften müssen dabei die strengen anlegerschützenden Vorschriften des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) einhalten.

Zu unterscheiden ist zwischen den klassischen Organhaftungsrisiken der Manager der Kapitalanlagegesellschaft einerseits und den Vermögensschadenhaftpflichtrisiken aus dem operativen Geschäft der Kapitalanlagegesellschaft andererseits (E&O).

Bezüglich der E&O ergeben sich weitergehende Risiken durch Schadensersatzansprüche Dritter, die sich gegen die Kapitalanlagegesellschaft und ihre Mitarbeiter richten. Beispiele:

  • Prospekthaftungsrisiken, § 20 KAGG
  • Verletzung der Pflicht zur Eigenverwaltung, § 10 KAGG
  • Fehlerhafte Berechnung der Gebühren, Ausschüttungen, Steuern usw.
  • Verletzung der gesetzlichen Vorschriften bzgl. Anlagegrenzen/Risikomix
  • Verletzung der vertraglichen Anlagerichtlinien
  • Verletzung der Pflicht zur getrennten Verwahrung des Sondervermögens
  • Verstoß gegen Insidergesetze
  • Verletzung der Kreditvergabe- und Verpfändungsvorschriften nach KAGG
  • Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorgaben

Die Chubb-Versicherungslösung:

Mit "ICAP - Investment Company Asset Protection" hat Chubb als einer der wenigen Versicherer am deutschen Markt ein speziell für Kapitalanlagegesellschaften konzipiertes Vermögensschadenhaftpflichtprodukt entwickelt. In den U.S.A. gehört Chubb zu den führenden Anbietern in diesem Segment. ICAP kombiniert die D&O mit einer weitgehenden E&O.

Vorteile des Chubb-Konzepts:

  • Kombination D&O und E&O in einem Bedingungswerk
  • Sämtliche Vorteile der Chubb D&O AVB OLA FI
  • Schlanker Ausschlusskatalog für E&O
  • Weitgehende Absicherung der Risiken aus der operativen Investmentfonds-Tätigkeit
  • Klar umrissener Deckungsschutz durch Definitionsteil
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Deckung für Tochterunternehmen
  • Automatisch 3 Jahre Nachmeldefrist

VCAP - Venture Capital Asset Protection

Venture Capital Gesellschaften (VCG), zu deutsch Wagnis- oder Risikokapitalgesellschaften, erwerben, halten, verwalten und veräußern Wagniskapitalbeteiligungen (§ 2 Abs.2 UBGG). Sie stellen Unternehmen (sog. Portfoliounternehmen) von Investoren bereitgestelltes Kapital sowie ihr eigenes Management Know-how und weitere Dienstleistungen gegen Gebühr sowie gegen Einräumung von Eigenkapitalanteilen oder sonstigen Rechten zur Verfügung.

Zu unterscheiden ist zwischen den klassischen Organhaftungsrisiken der VCG-Manager einerseits und den Vermögensschadenhaftpflichtrisiken aus dem operativen Geschäft der VCG andererseits (E&O, d.h. Errors & Omissions).

Bezüglich der D&O ist zu beachten, dass sich bei VCG regelmäßig komplexe Strukturen ergeben. So sind im Regelfall neben den Organen der Versicherungsnehmerin Organe von Management- und Fondsgesellschaften in den Versicherungsschutz einzubeziehen. Insbesondere entsandte Mitarbeiter der VCG oder der Investoren, die eine Funktion in einem Kontrollorgan der Fondsgesellschaften oder eines Portfoliounternehmens innehaben, sehen sich häufig einem erheblichen Haftungsrisiko ausgesetzt.

Bezüglich der E&O ergeben sich weitergehende Risiken durch Schadensersatzansprüche Dritter, die sich gegen die VCG und ihre Mitarbeiter richten. Beispiele:

  • Andere Gesellschafter der Portfoliounternehmen oder - im Falle der Insolvenz eines solchen - Insolvenzverwalter, die der VCG unrechtmäßige Einflussnahme vorwerfen
  • Prospekthaftungsrisiken
  • Fehlerhafte "Due Diligence" bei Investmententscheidung
  • Verletzung der Insolvenzantragspflicht durch VCG
  • Verletzung der Vorschriften bzgl. Anlagegrenzen gem. UBGG
  • Verletzung der Pflicht zur Einführung eines internen Risk Management Systems

Die Chubb-Versicherungslösung:

Mit "VCAP- Venture Capital Asset Protection" hat Chubb 1999 als erster Versicherer am deutschen Markt ein speziell für VCG konzipiertes Vermögensschadenhaftpflichtprodukt entwickelt. In den U.S.A. gehört Chubb zu den führenden Anbietern in diesem Segment. VCAP kombiniert die D&O mit einer weitgehenden E&O.

Vorteile des Chubb-Konzepts:

  • Kombination D&O und E&O in einem Bedingungswerk
  • Sämtliche Vorteile der Chubb D&O AVB OLA FI
  • Weitgehende Absicherung der Risiken aus der operativen VCG-Tätigkeit
  • Option zur Mitversicherung von Mandaten in Kontrollorganen der Portfoliounternehmen
  • Möglichkeit zur flexiblen Anpassung an die individuelle Struktur der jeweiligen VCG

IPO - Protection

Financial Times Deutschland, 7.8.2000: "Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre: Banken sind Schuld an Emissionsflops. Die Schutzgemeinschaft der Kleinäktionäre SdK hat einen "deutlichen Qualitätsverlust bei Neuemissionen" beklagt. Ursache sei unter anderem die Nachlässigkeit der Banken".

Handelsblatt, 5.5.2000: "Im Fall der Kapitalerhöhung bei einem großen traditionsreichen deutschen - angeschlagenen - Baukonzern: Eine deutsche Großbank soll für fehlerhaften Prospekt haften. Der Geschäftsführer einer belgischen Finanzholding fordert Schadenersatz in Höhe von DM 323 Mio in seiner vor kurzem eingereichten Klage gegen den Aufsichtsratsvorsitzenden des Baukonzerns, gleichzeitig Vorstandsmitglied der deutschen Großbank."

Nicht mehr alleine die Emittenten, d.h. die Unternehmen, die an die Börse gehen, werden bei Problemen in Folge eines Börsenganges zur Rechenschaft gezogen. Emissionsbegleitende Institute, d.h. sogenannte Investmentbanken, geraten vermehrt in die Schusslinie der Kritik.

Zu unterscheiden ist zwischen den klassischen Organhaftungsrisiken der Manager des emissionsbegleitenden Instituts einerseits und den operativen Vermögensschadenhaftpflichtrisiken des emissionsbegleitenden Instituts andererseits (E&O).

Bezüglich der E&O ergeben sich weitergehende Risiken durch Schadensersatzansprüche Dritter, die sich gegen das emissionsbegleitende Institut und seine Mitarbeiter richten.

Beispiele:

  • Prospekthaftungsansprüche, § 45 BörsG, § 77 BörsG
  • Fehlerhafte Durchführung der Plazierung bzw. des Subskriptionsverfahrens, z.B. Berücksichtigung oder Bevorteilung bestimmter Anlegergruppen, die Außerachtlassung oder Benachteiligung anderer Anlegergruppen
  • Fehlerhafte Beratung des Emittenten in Zusammenhang mit dem Börsengang
  • Fehlerhafte pre- und post-IPO Public Relation
  • Fehlerhafte Durchführung/Organisation von Hauptversammlungen des Emittenten
  • Verstöße gegen Insidergesetze
  • Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorgaben

Die Chubb-Versicherungslösung:

Mit "IPO - Initial Public Offering Protection" hat Chubb als einer der wenigen Versicherer am deutschen Markt ein speziell für emissionsbegleitende Institute konzipiertes Vermögensschadenhaftpflichtprodukt entwickelt. In den U.S.A. gehört Chubb zu den führenden Anbietern in diesem Segment. IPO - Initial Public Offering Protection kombiniert die D&O mit einer weitgehenden E&O.

Vorteile des Chubb-Konzepts:

  • Kombination D&O und E&O in einem Bedingungswerk
  • Sämtliche Vorteile der Chubb D&O AVB OLA FI
  • Dreigeteilter Ausschlusskatalog, extrem schlanker Ausschlusskatalog für E&O
  • Weitgehende Absicherung der Risiken aus der operativen Investment-Tätigkeit
  • Klar umrissener Deckungsschutz durch Definitionsteil
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Deckung für Tochterunternehmen

Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit einer Chubb Niederlassung in Ihrer Nähe auf.

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